
Bürgerentscheid über Windenergieanlagen –
Worüber könnte abgestimmt werden?
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 mehrheitlich die Entscheidung über die Beauftragung einer Projektfirma für Windenergieanlagen vertagt und stattdessen die Abstimmung über die Durchführung eines Bürgerentscheids in der nächsten Sitzung beschlossen.
Was kann bei einem Bürgerentscheid in Heimsheim entschieden werden?
Es kann nur um den Bau der Windräder auf Heimsheimer Gemarkung (nördlich der Autobahn, Egelsee) gehen. Die möglichen Windräder von Weissach, Weil der Stadt und Rutesheim liegen auf anderen Gemarkungen. Darauf hat Heimsheim keinen Einfluss.
Wo liegen die möglichen Windräder auf Heimsheimer Gemarkung?
Siehe Darstellung im Ratsinformationssystem Heimsheim (nördlich der Autobahn, Egelsee):
https://heimsheim.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZwAS4Wk_mnzZbCyzCErkeM
Was ist bisher gelaufen?
Am 7. April 2025 haben die Gemeinderäte von Weissach und Heimsheim (mit überwältigender Mehrheit) in getrennten Sitzungen ein gemeinsames Interessenbekundungsverfahren für die kommunalen Flächen in den Windvorranggebieten BB-32 (Weissach Diebkreisel) und WE19 (Heimsheim Egelsee) beschlossen. Ziel ist, dass sich denkbare Vorhaben wegen „Verschattung“ nicht gegenseitig ausschließen bzw. konkurrieren. Kriterien wurden gemeinsam erarbeitet.
Mögliches Szenario eines Bürgerentscheids
In diesem Fall wird Weissach trotzdem seine Windräder am Diebkreisel bauen. Weissach kann dann sogar prüfen, ob es in diesem Gebiet weitere Windräder auf Weissacher Gemarkung baut.
Die Windräder stehen dann für alle sichtbar in diesem Bereich. Weissach wird beträchtliche Einnahmen aus den Windrädern erzielen. Heimsheim geht leer aus.
In diesem Fall werden mit Weissach einvernehmliche Standorte geplant. Die Stadt Heimsheim bzw. beteiligte Bürgerinnen und Bürger erzielen wichtige Einnahmen aus den Windrädern.
Position der SPD-Fraktion
Vorgesehene weitere Windräder
Weissach (Flacht)
Weissach plant Windräder auf Weissacher bzw. Flachter Markung am Diebkreisel (Stahlbühl).
Beschluss Gemeinderat Weissach am 23. Februar 2026:
Der Gemeinderat schließt sich der einstimmigen Empfehlung der interkommunalen Vergabegruppe (Weissach/Heimsheim) an, dass die Entwicklung eines Windparks für die ausgeschriebenen kommunalen Flächen in den Windvorranggebieten WE19 und BB-32 durch die KB Renewables GmbH erfolgen soll. Er beschließt daher die Aufnahme entsprechender Vertragsverhandlungen mit der KB Renewables GmbH (einstimmig). Weissach will die Windräder.
Ratsinformationssystem Weissach:
Sitzung Gemeinderat am 23.02.2026 Punkt 1
Weil der Stadt (Merklinger Wald)
Der Gemeinderat von Weil der Stadt hat am 27. Januar 2026 einstimmig beschlossen, dass die Stadt den Pachtvertrag mit einer Projektfirma über die Nutzung kommunaler Waldflächen im Windvorranggebiet BB-02 (Merklinger Wald) für die Errichtung und den Betrieb von maximal fünf Windenergieanlagen abschließen kann.
Ratsinformationssystem Weil der Stadt:
https://weil-der-stadt-sitzungsdienst.komm.one/bi/si0057.asp?__ksinr=243
Rutesheim (Perouse)
Der Windpark Heckengäu ist beschlossen. Die Projektfirma hat den Antrag beim Landratsamt Böblingen am 26.06.2025 eingereicht. Die Inbetriebnahme der drei Windräder ist Ende 2028 geplant.
Ratsinformationssystem Rutesheim:
Hannah Hensler & Doro Moritz
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