Bericht zur Heimsheimer Gemeinderatsitzung am 10.03.25

Veröffentlicht am 06.04.2025 in Gemeinderatsfraktion

 

Sitzung des Gemeinderats am 10.März

Der Sitzungstag startete und endete mit einem nicht-öffentlichen Teil. Er war überraschend und aufschlussreich – und eben vertraulich.

Dazwischen fand die öffentliche Sitzung statt.

Das Positive vorweg:

Erstattung von Gebühren bei vorübergehender Schließung der Kindertagesstätte

Unser Ziel, in bestimmten Fällen eine Erstattung von Kindergartengebühren zu gewähren, haben wir erreicht. Der gemeinsame Antrag von SPD, FWV und CDU wurde mehrheitlich angenommen.

Er hat folgenden Wortlaut:

Wir beantragen die Gebührenrückerstattung in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Gebühr, wenn Kinder innerhalb von vier Wochen an zehn Tagen die Einrichtung aufgrund von Notbetreuung seitens des Trägers oder anderer Schließgründe nicht besuchen können.

Wir beantragen, dass dies in der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen Heimsheim (Kindergartengebührensatzung) ergänzt wird.

Als nächstes das Ärgerliche:

Landstraßenbegleitender Radweg Heimsheim – Perouse

Der Radweg verzögert sich weiter. Warum? Weil der bisherige Trassenverlauf durch die Ausweisung von geschützten Mähwiesen nach europäischen Richtlinien verändert werden muss. Jetzt sind Begehungen und weitere Untersuchungen notwendig, möglicherweise auch weiterer Grundstückserwerb.

Der Gemeinderat hat einen landschaftspflegerischen Begleitplan und die notwendigen Untersuchungen beauftragt. Ende September 2025 sind erste Ergebnisse zu erwarten.

Kommunale Wärmeplanung

Die Stadt Heimsheim wird kommunale Wärmeplanung als strategisches Planungselement anwenden. Dafür wurde eine Bestandsanalyse für die örtlichen Gebäude erstellt mit dem Ergebnis, dass noch mehrheitlich fossile Energie verbraucht wird (43 % Heizöl, 19 % Erdgas). Wichtig war der Hinweis, dass die kommunale Wärmeplanung keine Verpflichtung aus dem Gebäudeenergiegesetz auslöst. Zielszenario ist es, 2024 Klimaneutralität zu erreichen. Der Gesetzgeber schreibt eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Sie wird im Herbst 2025 stattfinden.

Außerdem:

Bebauungsplan „Schleglerhof-Areal“

Die Vorlage des Bebauungsplans wurde von der Stadtverwaltung mit der „Sicherung der städtebaulichen Ordnung und um Konflikte mit den umliegenden Nutzungen zu vermeiden sowie um die zukünftige Entwicklung im Gebiet zu steuern“. Hierdurch soll auch erreicht werden, dass der Reiterhof samt der vorhandenen Grünstrukturen in seinem Bestand geschützt wird und planungsrechtlich mit der Umgebungsbebauung in Einklang gebracht wird.

Für den Erhalt des Reiterhofs sehen wir keinen Bedarf. Die Notwendigkeit dieses Bebauungsplans zeigt sich nicht zwingend. Offensichtlich hat aber die Stadtverwaltung großes Interesse daran.

Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplan mehrheitlich zu.