Entlastung von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen
Ab der anstehenden Erhöhung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen Krippe, Kindergarten und Hort sollen die Gebühren für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von 40 000 Euro einen Nachlass von 20 Prozent erhalten. Familien, die pro Jahr über weniger als 50 000 Euro verfügen, erhalten eine Ermäßigung um 10 Prozent auf den geltenden Gebührensatz.
Die Mindereinnahmen könnten durch einen Aufschlag von 1-2 Prozent auf die jährlichen Gebührenanpassungen teilweise ausgeglichen werden.
Begründung:
In Deutschland geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Bevölkerung immer mehr auseinander, vor allem sind Familien und Alleinerziehende betroffen. Die Gebührenstaffelung aufgrund der Kinderzahl stellt keine echte soziale Komponente dar. Um einer weiteren Verarmung und somit Ausgrenzung in der Gesellschaft vorzubeugen sehen wir diesen Gebührennachlass als ein Zeichen der Kommune diesem entgegenzuwirken.