Kinderrechte ins Grundgesetz – Ulrike Bahr beim Kinderschutzbund Pforzheim/Enzkreis

Veröffentlicht am 12.05.2017 in Wahlkreis

Expertenrunde für Stärkung der Kinderrechte

Ulrike Bahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Kinder, Frauen und Jugend und Mitglied der Kinderkommission, ist auf Einladung von Katja Mast nach Pforzheim gekommen, um mit Experten aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit über das Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" zu diskutieren. Das Fachgespräch fand gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Pforzheim/Enzkreis statt. „

„Kindern eine Zukunft geben – das ist mein Ziel. Es ist an der Zeit, die Rechte der Kinder zu stärken und zu verdeutlichen, dass sie Rechtspersönlichkeiten mit eigenen, von der Verfassung geschützten Rechten sind. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Alle, die den Jüngsten helfen und Familien unterstützen, schaffen Zukunft und verdienen unseren größten Respekt“, so Katja Mast, SPD-Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis.

"Mit der Grundgesetzaufnahme erhöhen wir die Wahrnehmung und stärken politisch wie juristisch die Grundlage, zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Deshalb brauchen Kinder eigene Persönlichkeitsrechte", so die SPD-Familienexpertin Bahr zu Beginn der Diskussion. Sie erinnert im Zuge dessen auch daran, dass im Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung ins bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurde.

Sozialbürgermeisterin Monika Müller betonte die zentrale Rolle der Sprachförderung von Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei Bedarf sei hier auch eine gesundheitliche Betreuung wichtig. Dreh- und Angelpunkt sei jedoch derzeit der im Grundgesetz verankerte Elternwille. Wenn die Eltern nicht mitziehen, passiere deshalb nichts.

Norbert Könne, ehemaliger Sozialamtsleiter der Stadt Pforzheim und Mitglied im Kinderschutzbund, plädierte für die stärkere Beachtung des Kindswohls. Das ermögliche eine optimale und freie Entwicklung der Kinder. Dazu brauche es vor allem gutes und ausreichend Personal in den Jugendämtern.

Marlene Rupprecht, ehemalige MdB und ehemaliges Mitglied in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, argumentierte mit dem Grundgesetz: Es sei wichtig Eltern bei Bedarf in der Erziehung, Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen und gegebenenfalls im Zuge einer Elternschule zu befähigen. Wichtig sei, dieses Instrument auch in der Rechtsprechung stärker zu berücksichtigen. Weiterhin brauche es für kleinere Kinder einen Kinderanwalt, der die Kinder unabhängig vor Gericht vertritt. Darüber hinaus verwies sie auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Entwicklung der Persönlichkeit. Auf Bundesebene regt sie die Einrichtung eines Kinderbeauftragten mit gleichem Status wie dem des Wehrbeauftragter an – also lediglich dem Parlament gegenüber verpflichtet. Dieses Modell könne auf Landes- und kommunaler Ebene übertragen werden. Eine Verankerung von Kinderrechten sei sowohl im Paragraph 2 und 6 des Grundgesetzes notwendig.

Bereits präventiv könne viel erreicht werden, wenn man Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten an die richtige Schule bringen könne, regt Ursula Sickinger, 1. Vorsitzende des Kinderschutzbundes Pforzheim/Enzkreis an. Kinder, die besondere Förderung brauchten, seien sonst schnell frustriert. Sie forderte daher mehr Handhabe um Kinder auf den für sie geeigneten Bildungsweg zu bringen und auch bei der Schulwahl das Kindswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

Zuvor haben Katja Mast und Ulrike Bahr die Goetheschule – Freie Waldorfschule in Pforzheim besucht und mit rund 150 Schülerinnen und Schüler das Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ diskutiert.

 

Homepage Katja Mast MdB

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